Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.03.1990 |
Aktenzeichen: | X R 160/88 |
Schlagzeile: |
Ausschluss von Ferien- oder Wochenendwohnungen bei der Eigenheimförderung
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Ferien- oder Wochenendwohnungen sind von der Eigenheimförderung ausgeschlossen, wenn sie baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen.