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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.02.2005
Aktenzeichen: XI R 29/03

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.03.2003
Aktenzeichen: 6 K 5158/99

Schlagzeile:

Keine Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen wenn der Aufwand der GmbH für die Altersversorgung des jeweiligen Gesellschafter-Geschäftsführers dessen quotaler Beteiligung an der GmbH entspricht

Schlagworte:

Altersvorsorge, Änderung, Kürzung, Neue Tatsache, Vorwegabzug

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

Sagt die GmbH ihren beiden zu gleichen Teilen beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern die gleiche Altersversorgung zu, so steht jedem von ihnen der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu (Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546).

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