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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.04.2005
Aktenzeichen: VIII R 12/04

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.06.2002
Aktenzeichen: 7 K 5543/99 AO

Schlagzeile:

Erstattungszinsen bei Aufhebung der Vollziehung

Schlagworte:

Aufhebung der Vollziehung, Erstattung, Zinsen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Tatbestandsmerkmal des "zu erstattenden Betrages" in § 233a Abs. 3 Satz 3 AO 1977 umfasst auch den Betrag, der im Wege der Aufhebung der Vollziehung vorab erstattet wird, wenn die Steuer in einem nachfolgenden Änderungsbescheid tatsächlich herabgesetzt wird.

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