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Quelle:

Gesetzgeber Bund
Art des Dokuments: Gesetz
Datum: 22.09.2005
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)

Schlagworte:

Aktienrecht

Wichtig für:

Kapitalgesellschaften

Kurzkommentar:

Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) vom 22.0 9. 2005 ist im Bundesgesetzblatt (BGBl 2005 I S. 2802) verkündet worden und tritt im Wesentlichen am 1. November 2005 in Kraft. Hauptziele des Gesetzes sind es, die persönliche Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber der Gesellschaft zu erweitern und das Klagerecht der Aktionäre zu verbessern.

Hintergrund: Das neue Recht bringt wichtige Modernisierungen und Veränderungen an den Rahmenbedingungen der Aktiengesellschaften und tritt zum 1. November 2005 in Kraft. Durch das UMAG soll das Vertrauen der Anleger in die Integrität, Stabilität und Transparenz der Aktienmärkte zurückzugewonnen werden.

Folgende Neuerungen sind besonders hervorzuheben:

- Die Haftungsklage, sprich die Schadensersatzklage der Gesellschaft gegen Vorstände und Aufsichtsräte wegen Unredlichkeiten und groben Rechtsverstößen, wird in der Durchsetzung verbessert, da Minderheitsaktionäre unter erleichterten Voraussetzungen die Klage erzwingen können.

- Die Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wird vor missbräuchlicher Ausnutzung geschützt.

- Das System der Anmeldung und Legitimation von Aktionären zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung wird modernisiert und auf internationale Gepflogenheiten umgestellt.

Das parlamentarische Verfahren hat zu einigen Änderungen des ursprünglichen Regierungsentwurfs geführt. Bedeutend ist die Schwelle für die Minderheitenklage. Das Minderheitenquorum war im Regierungsentwurf auf 100.000 Euro Börsenwert angesetzt. Nunmehr liegt das Quorum bei 100.000 Euro Nennbetrag. Dies bringt Erleichterungen in der Berechnung des Schwellenwerts, bedeutet allerdings – jedenfalls bei gutgehenden Unternehmen und normalem Kursverlauf – auch eine geringere Absenkung des Schwellenwerts als ursprünglich vorgesehen.

Wesentliche Änderungen sind auch im Bereich der Anmeldung und Legitimation zur Hauptversammlung erfolgt. Hier ist der international übliche record date, also der Stichtag für die Legitimation des Aktionärs, auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung angesetzt worden. Ferner sind für die Praxis wichtige Übergangsvorschriften aufgenommen worden, so dass sie sich auf die neue Rechtslage einstellen kann, ohne dass Rechtsunsicherheiten entstehen. Die Neuregelung der Anmeldung und Legitimation zur Hauptversammlung hat in der letzten Zeit ein besonderes Echo in der Öffentlichkeit gefunden, weil es sich nicht nur um technische Fragen handelt. Es geht auch darum, die bedrohlich niedrigen Hauptversammlungspräsenzen in Deutschland wieder anzuheben. Die Modernisierung dieses Systems zur Ausübung der Stimmrechte soll dazu führen, dass mehr Aktionäre wieder bereit sind, ihre Stimmen auf deutschen Hauptversammlungen wahrzunehmen. Dies verhindert Zufallsmehrheiten und Angriffe einzelner Investoren mit sehr geringen Mitteln und vergleichsweise sehr hohem Einfluss, der alleine auf den niedrigen Hauptversammlungspräsenzen beruht.

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