Quelle: |
Deutscher Bundestag |
Art des Dokuments: | Drucksache |
Datum: | 29.11.2005 |
Aktenzeichen: | 16/108 |
Schlagzeile: |
Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage
Schlagworte: |
Eigenheimzulag, Steuerrechtsänderungen
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Fraktionen CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage vorgelegt. Die Eigenheimzulage soll zum 1. Januar 2006 abschafft werden. Bauherren, die vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung begonnen haben, und Erwerber, die vor diesem Stichtag einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen haben, können allerdings noch die Eigenheimzulage nach den alten Regelungen in Anspruch nehmen.
In der Gesetzesbegründung heißt es: Die Förderung der Vermögensbildung ist ein wichtiges Anliegen staatlichen Handelns nicht zuletzt mit Blick auf die private Altersvorsorge. Wohneigentum ist dabei ein wichtiger Baustein. Gleichwohl müssen alle staatlichen Subventionen und Steuervergünstigungen im Zeitablauf regelmäßig auf ihre Effizienz und Notwendigkeit geprüft und mit Blick auf die Finanzlage der öffentlichen Haushalte bewertet werden. Die steuerliche Förderung von Wohneigentum soll künftig mit niedrigerem Mitteleinsatz verwirklicht werden.
Lösung: Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ab dem Jahr 2006. In einem weiteren Gesetzgebungsverfahren soll das selbstgenutzte Wohneigentum ab dem 1. Januar 2007 besser in die geförderte private Altersvorsorge integriert werden.