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Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.10.2005
Aktenzeichen: 6 K 2803/04

Schlagzeile:

Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuerschulden einer GmbH

Schlagworte:

Geschäftsführerhaftung, Haftung, Insolvenz, Kausalität, Lohnsteuer, Pflichtverletzung

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VII R 65/05 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Fehlt es aufgrund der lediglich hypothetischen Anfechtungsmöglichkeit gem. § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO während des Dreimonatszeitraums vor Stellung eines Insolvenzantrags nicht an der erforderlichen Kausalität der Pflichtverletzung (Nichtabführung der Lohnsteuer) für den Steuerausfall? Ist der Grundsatz der anteiligen Tilgung auf Säumniszuschläge zur Lohnsteuer nicht anwendbar, die nach dem Amtsantritt des Klägers entstanden sind?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
AO § 69; AO § 34 Abs 1; AO § 191; InsO § 130 Abs 1 Nr 1; InsO § 142

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