Quelle: |
Bundesrat |
Art des Dokuments: | Drucksache |
Datum: | 21.12.2005 |
Aktenzeichen: | 229/05 |
Schlagzeile: |
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Der Bundesrat hat am 21.12.2005 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung beim Bundestag eingebracht. Zukünftig sollen unter anderem Wohnmobile kraftfahrzeugsteuerlich generell als Personenkraftwagen behandelt werden. Um besondere Härten beim Übergang von der bisherigen Gewichtsbesteuerung zur hubraum- und emissionsbezogenen Besteuerung zu vermeiden, soll eine schrittweise Anpassung bis zum Jahr 2011 erfolgen.
Hintergrund: Wohnmobile mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen wurden bislang nach Gewicht besteuert. Ab dem Jahr 2006 soll sukzessive der Übergang auf die emissionsbezogene Hubraumbesteuerung für Personenkraftwagen erfolgen. Hierzu soll die Steuer, die sich auf Grund des jeweiligen Hubraums und Emissionsgehaltes bei Anwendung der Steuersätze für Personenkraftwagen ergibt, um bestimmte Prozentsätze ermäßigt werden.
Der besonderen Zweckbestimmung der Wohnmobile mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen soll durch einen ab 2011 fortgeltenden dauerhaften Abschlag von 20 Prozent auf die hubraum- und emissionsbezogene Besteuerung als Personenkraftwagen Rechnung getragen werden.