Quelle: |
Finanzgericht Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.01.2006 |
Aktenzeichen: | 6 K 6319/05 |
Schlagzeile: |
Trennwand zwischen Fahrgast- und Laderaum als unverzichtbares Merkmal für die Einordnung eines Fahrzeugs als Lkw
Schlagworte: |
Kfz-Steuer, LKW, PKW, Trennwand, Umbau, Zulassung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VII R 11/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Ist ein VW-Kleinbus, zugelassen als "Pkw-Kombi geschlossen mit 8 Sitzplätzen", der nach einem Umbau nunmehr als "Lkw geschl. Kasten" geführt wird, als Pkw oder Lkw der Kfz-Steuer zu unterwerfen, wenn zwar die hinteren Sitzbänke dauerhaft entfernt wurden, jedoch eine nur halb hohe Trennwand zwischen Fahrgast- und Laderaum eingebaut wurde? Ist die vollständige Abtrennung als Schutzeinrichtung für Fahrer und Beifahrer ein wesentliches und unverzichtbares Merkmal für die Einordnung des Fahrzeugs als Lkw?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KraftStG § 2 Abs 2; KraftStG § 8 Nr 2; StVZO § 30 Abs 1