Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.03.1973 |
Aktenzeichen: | I R 153/71 |
Schlagzeile: |
Gewerblicher Grundstückshandel eines Bauunternehmers
Schlagworte: |
Gewerblicher Grundstückshandel
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Ein Bauunternehmer, der innerhalb eines Zeitraums von 5 1/2 Jahren vier Grundstücke zum Teil bebaut, zum Teil unbebaut veräußert, nachdem er sie zunächst zwei bis drei Jahre im Besitz hatte, überschreitet in der Regel den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung und übt, wenn die Voraussetzungen des § 1 GewStDV vorliegen, eine gewerbliche Betätigung aus.
Hinweis: Das BFH-Urteil wird zitiert im BMF-Schreiben vom 26.03.2004 (Aktenzeichen IV A 6 - S 2240 - 46/04) zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel.