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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.05.1996
Aktenzeichen: IV R 74/95

Schlagzeile:

Einbeziehung von Objekten einer Grundstücksgemeinschaft in einen gewerblichen Grundstückshandel

Schlagworte:

Gewerblicher Grundstückshandel

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Vermieter

Kurzkommentar:

Werden einzelne Objekte einer Grundstücksgemeinschaft den Gemeinschaftern gegen Zahlung auf das gemeinsame Baukonto zu Alleineigentum zugewiesen, so handelt es sich nicht um Vorgänge, die auf die "Drei-Objekt-Grenze" Anrechnung finden.

Hinweis: Das BFH-Urteil wird zitiert im BMF-Schreiben vom 26.03.2004 (Aktenzeichen IV A 6 - S 2240 - 46/04) zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel.

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