Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.03.1989 |
Aktenzeichen: | VIII R 373/83 |
Schlagzeile: |
Drei-Objekte-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel gilt auch für Steuerpflichtige im Baugewerbe
Schlagworte: |
Baugewerbe, Gewerblicher Grundstückshandel
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Vermieter
Kurzkommentar: |
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs liegt kein gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn ein Steuerpflichtiger nicht mehr als drei Objekte veräußert. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige einen Beruf des Baugewerbes oder einen dem Baugewerbe nahestehenden Beruf ausübt.
Hinweis: Das BFH-Urteil wird zitiert im BMF-Schreiben vom 26.03.2004 (Aktenzeichen IV A 6 - S 2240 - 46/04) zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel.