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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.09.1976
Aktenzeichen: I R 170/74

Schlagzeile:

Gewinn aus der Veräußerung von im Baupatenverfahren errichteten Kaufeigenheimen ist laufender Gewinn

Schlagworte:

Tarifermäßigung, Veräußerungsgewinn

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Werden Kaufeigenheime im sogenannten Baupatenverfahren errichtet und nach In-anspruchnahme der erhöhten Absetzungen (§ 7b EStG) verkauft, so gehört der beim Verkauf erzielte Veräußerungsgewinn zum laufenden Gewinn des noch bestehenden Gewerbebetriebs. Der ermäßigte Steuersatz (§ 16 Abs. 3, § 34 Abs. 1 EStG) ist nicht anzuwenden (Anschluß an BFHE 104, 178, BStBl 1972 II S. 291).

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