Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.09.1976 |
Aktenzeichen: | I R 170/74 |
Schlagzeile: |
Gewinn aus der Veräußerung von im Baupatenverfahren errichteten Kaufeigenheimen ist laufender Gewinn
Schlagworte: |
Tarifermäßigung, Veräußerungsgewinn
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Werden Kaufeigenheime im sogenannten Baupatenverfahren errichtet und nach In-anspruchnahme der erhöhten Absetzungen (§ 7b EStG) verkauft, so gehört der beim Verkauf erzielte Veräußerungsgewinn zum laufenden Gewinn des noch bestehenden Gewerbebetriebs. Der ermäßigte Steuersatz (§ 16 Abs. 3, § 34 Abs. 1 EStG) ist nicht anzuwenden (Anschluß an BFHE 104, 178, BStBl 1972 II S. 291).