Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.03.2006 |
Aktenzeichen: | II 347/04 |
Schlagzeile: |
Anerkennung von Verlusten aus gewerblichem Grundstückshandel
Schlagworte: |
Drei-Objekt-Grenze, Gewerblicher Grundstückshandel, Grundstückshandel, Veräußerungsabsicht, Verlust, Vermögensverwaltung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Vermieter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 25/06 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 21.8.2006):
Anerkennung von Verlusten aus gewerblichem Grundstückshandel – Sind Verluste im Zusammenhang mit dem Ankauf und der Vermietung von zwei Eigentumswohnungen einem im Streitjahr angemeldeten gewerblichen Grundstückshandel zuzuordnen (von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht) oder liegt mangels Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze und des Vorliegens besonderer Umstände (bisher wurde lediglich eine der beiden Wohnungen wieder veräußert) private Vermögensverwaltung vor?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 15 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Hamburg, Entscheidung vom 23.3.2006 (II 347/04)