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Quelle:

Gesetzgeber Bund
Art des Dokuments: Gesetz
Datum: 19.07.2006
Aktenzeichen: BGBl 2006 I S. 1652

Schlagzeile:

Steueränderungsgesetz 2007

Schlagworte:

Arbeitszeitkonto, Entfernungspauschale, Reichensteuer, Sparerfreibetrag, Steueränderungsgesetz 2007, Steuerrechtsänderungen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Steueränderungsgesetz 2007 vom 19. Juli 2006 wurde am 24. Juli 2006 im Bundesgesetzblatt (BGBl. IS. 1652) verkündet. Die Änderungen treten am 1. Januar 2007 in Kraft.

Die wichtigsten Neuregelungen im Einkommensteuergesetz sind:

- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind grundsätzlich keine Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben (§ 9 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 5a). Es wird eine Härtefallregelung für Arbeitnehmer eingeführt: ab dem 21. Entfernungskilometer sind € 0,30 wie Werbungskosten abzugsfähig.

- Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur dann abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet (§ 4 Abs. 6b).

- Der Sparerfreibetrag wird auf € 750/€ 1.500 (Ledige/Verheiratete) gekürzt (§ 20 Abs. 4)

- Ab einem zu versteuerten Einkommen von € 250.001/€ 500.001 (Ledige/Verheiratete) wird der Spitzensteuersatz auf 45% angehoben (sog. Reichensteuer, § 32a Abs. 1). Ausgenommen sind bis zum 31. Dezember 2007 die Gewinneinkünfte (§ 32c).

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