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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.06.2006
Aktenzeichen: IV B 200/04

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.11.2004
Aktenzeichen: 1 K 3118/02 G

Schlagzeile:

Entscheidung über das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit erfordert im Bereich der Grenzfälle und Übergangsfälle besondere Sachkunde

Schlagworte:

Freiberufliche Tätigkeit, Künstler

Wichtig für:

Freiberufler

Kurzkommentar:

Die Entscheidung über das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit erfordert im Bereich der Grenz- und Übergangsfälle besondere Sachkunde. Holt das Gericht in solchen Fällen kein Sachverständigengutachten ein, muss dies für die Verfahrensbeteiligten erkennbar sein. Die besondere Sachkunde des Gerichts muss sodann in den Urteilsgründen auch nachprüfbar dargelegt werden. Soweit sich dem Urteil vom 26. Februar 1987, IV R 105/85 (BFHE 149, 231, BStBl II 1987, 376) etwas anderes entnehmen lässt, hält der Senat daran nicht fest.

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