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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.07.2006
Aktenzeichen: II R 7/05

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.12.2003
Aktenzeichen: 5 K 268/01

Schlagzeile:

Grunderwerbsteuer bei Zwischengeschäften und bei Verschaffung der Verwertungsbefugnis

Schlagworte:

Abtretung, Bauträger, Benennungsrecht, Grunderwerbsteuer, Kaufangebot, Recht, Rechtsgeschäft

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Tatbestandsverwirklichung nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 oder 7 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) setzt ein rechtswirksames "Kaufangebot" voraus. Ein der Form des § 313 BGB (§ 311b BGB n.F.) nicht genügendes Vertragsangebot bzw. in die Rechtsform eines Vertrags gekleidetes "Kaufangebot" erfüllt nicht die tatbestandlichen Anforderungen des § 1 Abs. 1 Nr. 6, 7 GrEStG.

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