Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 31.01.2006 |
Aktenzeichen: | 16 U 179/05 |
Schlagzeile: |
Freistellung vom Wandlungsanspruch
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Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
1. Auch wenn grundsätzlich im VOB/BVertrag ein Wandlungsanspruch als Rechtsfolge nicht vorgesehen ist, kann der von seinem Auftraggeber erfolgreich auf Wandlung in Anspruch genommene Bauträger vom verantwortlichen Bauunternehmer Freistellung verlangen.
2. Die Regelung des § 13 Nr. 7 VOB/B entspricht der Bestimmung des § 635 BGB a. F., in dessen Anwendungsbereich die Möglichkeit eines Freistellungsanspruches (§ 257 Satz 1 BGB) anerkannt ist.