Quelle: |
Oberlandesgericht Oldenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.02.2006 |
Aktenzeichen: | 4 UF 92/05 |
Schlagzeile: |
Zugewinn, Unternehmensbewertung; hier: Einnahmen aus Landesbetrieb, Vorrang des Unterhalts
Schlagworte: |
Unternehmensbewertung, Zugewinn
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Zur Frage, ob bei Selbständigen die Unternehmensbewertung zu entfallen hat, wenn nicht die Herannahme der Einnahmen aus dem Betrieb für die Unterhaltsberechnung vereinbart ist.