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Quelle:

Oberlandesgericht Oldenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.02.2006
Aktenzeichen: 4 UF 92/05

Schlagzeile:

Zugewinn, Unternehmensbewertung; hier: Einnahmen aus Landesbetrieb, Vorrang des Unterhalts

Schlagworte:

Unternehmensbewertung, Zugewinn

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Zur Frage, ob bei Selbständigen die Unternehmensbewertung zu entfallen hat, wenn nicht die Herannahme der Einnahmen aus dem Betrieb für die Unterhaltsberechnung vereinbart ist.

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