Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.03.2006 |
Aktenzeichen: | 8 U 155/05 |
Schlagzeile: |
TeilkaskoVersicherung, Unfall und Brand.
Schlagworte: |
TeilkaskoVersicherung, Unfall und Brand
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Gerät ein Fahrzeug nach einem Unfall in Brand, sind in der TeilkaskoVersicherung die Schäden, die bereits vor dem Eintritt des Versiche
rungsfalles „Brand“ durch den Unfall entstanden sind, nicht zu ersetzen. Bei der Ermittlung der Schadenshöhe ist demnach von dem Wert des Fahrzeuges nach dem Unfall, aber vor Ausbruch des Brandes, auszugehen.