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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.03.2006
Aktenzeichen: 8 U 155/05

Schlagzeile:

TeilkaskoVersicherung, Unfall und Brand.

Schlagworte:

TeilkaskoVersicherung, Unfall und Brand

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Gerät ein Fahrzeug nach einem Unfall in Brand, sind in der TeilkaskoVersicherung die Schäden, die bereits vor dem Eintritt des Versiche
rungsfalles „Brand“ durch den Unfall entstanden sind, nicht zu ersetzen. Bei der Ermittlung der Schadenshöhe ist demnach von dem Wert des Fahrzeuges nach dem Unfall, aber vor Ausbruch des Brandes, auszugehen.

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