Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.02.2006 |
Aktenzeichen: | 5 K 1841/04 E |
Schlagzeile: |
Anerkennung von Verlusten aus einem Weinhandel im selbstgenutzten Einfamilienhaus
Schlagworte: |
Gewinnerzielungsabsicht, Krankheit, Liebhaberei, Totalgewinn
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen X R 62/06 (Abgabe; altes Aktenzeichen: XI R 30/06) sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Anerkennung von Verlusten aus einem Weinhandel im selbstgenutzten Einfamilienhaus?
Rechtliche Würdigung der Art der Betriebsführung, der geringen Werbemaßnahmen?
Inwiefern ist bei einer Totalgewinnprognose die Erkrankung der Klägerin ca. vier Jahre nach Betriebseröffnung, die letztendlich zur Aufgabe des Weinhandels führte, zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 15 Abs 2; EStG § 12
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 9.2.2006 (5 K 1841/04 E)