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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.08.2006
Aktenzeichen: II R 24/05

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.01.2004
Aktenzeichen: IV 443/2001

Schlagzeile:

Saldierung materieller Fehler auch bei Teilverjährung

Schlagworte:

Ablaufhemmung, Berichtigung, Einheitswert des Betriebsvermögens, Festsetzungsverjährung, Saldierung, Teilverjährung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Ein saldierungsfähiger materieller Fehler i.S. des § 177 Abs. 3 AO ist auch dann gegeben, wenn das Finanzamt einen Grundlagenbescheid nicht rechtzeitig ausgewertet hat und daher durch die Vorschriften über die Festsetzungsverjährung an einer Auswertung gehindert ist.

Zur Ermittlung des Umfangs des Saldierungsrahmens i.S. des § 177 AO ist nicht allein auf den zu erlassenden Änderungsbescheid abzustellen. Vielmehr sind auch alle Änderungen heranzuziehen, die aufgrund der Anwendung selbständiger Korrekturvorschriften zugunsten und zulasten des Steuerpflichtigen in denjenigen Bescheiden vorgenommen worden sind, die dem zu erlassenden Änderungsbescheid vorangegangen, aber nicht formell bestandskräftig geworden sind.

Der Bundesfinanzhof hat zu der Entscheidung folgende Schlagworte mitgeteilt:
- Saldierung materieller Fehler auch bei Teilverjährung
- Bestimmung des Saldierungsrahmens
- Feststellungsverfahren bei doppelstöckigen Personengesellschaften
- Wiederaufleben einer bereits abgelaufenen Feststellungsfrist

Unter dem Aktenzeichen 1 BvR 571/07 (Aufnahme in die Datenbank am 4.6.2007) ist beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) folgende Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundesfinanzhofs anhängig:
Saldierung materieller Fehler auch bei Teilverjährung - Bestimmung des Saldierungsrahmens - Wiederaufleben einer bereits abgelaufenen Feststellungsfrist - Eingang eines Schriftsatzes eines Verfahrensbeteiligten nach Schluss der mündlichen Verhandlung - Ende der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3a AO 1977 - Besorgnis der Befangenheit - Aussetzung des Verfahrens- Feststellungsverfahren bei doppelstöckigen Personengesellschaften - Auswirkungen der nicht rechtzeitigen Auswertung eines Grundlagenbescheids auf den Folgebescheid - Beurteilung von Sonderbetriebseinnahmen aus Gesellschafterdarlehen nach den DBA Frankreich 1959/1969, DBA Frankreich 1959/1989 und dem DBA Italien 1925
-- Verfassungsbeschwerde --
AO § 171 Abs 3; AO § 171 Abs 3a; AO § 171 Abs 4; AO § 171 Abs 10; AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1; AO § 177 Abs 2; AO § 177 Abs 3; AO § 180 Abs 1 Nr 1; AO § 182 Abs 1; BewG § 19 Abs 1 Nr 2; BewG § 19 Abs 1 Nr 3; BewG § 101 Nr 1; FGO § 51 Abs 1; FGO § 74; ZPO § 42 Abs 2; ZPO § 48; DBA FRA Art 4; DBA FRA Art 10; DBA FRA Art 19; DBA ITA Art 3; DBA ITA Art 8; DBA ITA Art 12
Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 9.8.2006 (II R 24/05); BFH , Entscheidung vom 9.8.2006 (II R 59/05); BFH , Entscheidung vom 9.8.2006 (II R 60/05); BFH , Entscheidung vom 9.8.2006 (II R 61/05); BFH , Entscheidung vom 9.8.2006 (II R 62/05)

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