Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 20.07.2006 |
Aktenzeichen: | 4 W 125/06 |
Schlagzeile: |
Eintragungsfähigkeit im Grundbuch, Eigentümergrundschuld
Schlagworte: |
Eigentümergrundschuld, Eintragungsfähigkeit
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Im Grundbuch eintragungsfähig ist nur die Pfändung einer tatsächlich entstandenen Eigentümergrundschuld, was in der Form des § 29 GBO zu belegen ist. Die Eintragung der Pfändung einer künftigen Eigentümergrundschuld ist unzulässig.