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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 20.07.2006
Aktenzeichen: 4 W 125/06

Schlagzeile:

Eintragungsfähigkeit im Grundbuch, Eigentümergrundschuld

Schlagworte:

Eigentümergrundschuld, Eintragungsfähigkeit

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Im Grundbuch eintragungsfähig ist nur die Pfändung einer tatsächlich entstandenen Eigentümergrundschuld, was in der Form des § 29 GBO zu belegen ist. Die Eintragung der Pfändung einer künftigen Eigentümergrundschuld ist unzulässig.

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