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Quelle:

Oberlandesgericht Oldenburg
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 18.07.2006
Aktenzeichen: 1 Ws 363/06

Schlagzeile:

Zeugenbeistand, Rechtsanwaltsvergütung, Einzeltätigkeit

Schlagworte:

Einzeltätigkeit, Rechtsanwaltsvergütung, Zeugenbeistand

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Wird ein Rechtsanwalt nach § 68b StPO einem Zeugen zur Beistandleistung für die Dauer seiner Vernehmung beigeordnet, so steht dem Anwalt nur eine Verfahrensgebühr wegen einer Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 Ziffer 4 VV RVG zu.

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