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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.07.2006
Aktenzeichen: 10 UF 72/06

Schlagzeile:

Unterhaltsvorschuss

Schlagworte:

Unterhaltsvorschuss

Wichtig für:

Kurzkommentar:

§ 7 Abs. 3 S. 2 UVG ist im Erkenntnisverfahren nicht anzuwenden. Es handelt sich um eine reine vollstreckungsrechtliche Vorschrift, die Vollstreckungskollisionen gemäß § 850d Abs. 1 ZPO zugunsten des (aktuell) unterhaltsberechtigten Kindes löst, welches zuvor Unterhaltsvorschuss erhalten hat.

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