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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 26.09.2006
Aktenzeichen: 4 W 178/06

Schlagzeile:

Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung, ausgenommene Forderung.

Schlagworte:

Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Bei der Klage auf Feststellung, dass dem Insolvenzgläubiger ein Anspruch aus einer vorsätzlich begangen unerlaubten Handlung des Schuldners zusteht, ist der Streitwert nicht auf den vollen Nennwert der - im übrigen auch vom Schuldner unbestrittenen - Forderung festzusetzen, vielmehr muss ein Abschlag gemacht werden, den der Senat mit 75 % für angemessen hält.

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