Quelle: |
Oberlandesgericht Celle |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 26.09.2006 |
Aktenzeichen: | 4 W 178/06 |
Schlagzeile: |
Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung, ausgenommene Forderung.
Schlagworte: |
Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Bei der Klage auf Feststellung, dass dem Insolvenzgläubiger ein Anspruch aus einer vorsätzlich begangen unerlaubten Handlung des Schuldners zusteht, ist der Streitwert nicht auf den vollen Nennwert der - im übrigen auch vom Schuldner unbestrittenen - Forderung festzusetzen, vielmehr muss ein Abschlag gemacht werden, den der Senat mit 75 % für angemessen hält.