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Quelle:

Oberlandesgericht Celle
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.11.2006
Aktenzeichen: 6 U 71/06

Schlagzeile:

Mängelansprüche nach Kündigung, Ersatzvornahme, Schadensersatz

Schlagworte:

Ersatzvornahme, Mängelansprüche, Schadensersatz

Wichtig für:

Kurzkommentar:

§ 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 VOB/B gewährt keinen allgemeinen Schadensersatzanspruch, sondern dieser besteht nur unter den engen Voraussetzungen des § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 2 VOB/B

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