Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Gesetzgeber Bund
Art des Dokuments: Verordnung
Datum: 21.12.2006
Aktenzeichen: BGBl 2006 I S. 3385

Schlagzeile:

Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitgeberzuwendungen als Arbeitsentgelt

Schlagworte:

Arbeitsentgeltverordnung, Sachbezugsverordnung, Sachbezugswert, Sozialversicherung, Sozialversicherungsentgeltverordnung

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Die „Verordnung zur Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitgeberzuwendungen als Arbeitsentgelt“ (sog. Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) fasst die Bestimmungen der bisherigen Arbeitsentgeltverordnung und der Sachbezugsverordnung zusammen.

Die Bundesregierung begründet dies damit, dass beide Verordnungen die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Arbeitsentgeltbestandteilen betreffen und systematisch einem Regelungskomplex zuzuordnen sind. Die Aufteilung in zwei Verordnungen habe sich in der Praxis nicht bewährt. Eine Entbürokratisierung durch praktikable Handhabung der Regelungen in einer Verordnung führe zu mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Effizienz.

Die bisherigen Bestimmungen werden grundsätzlich in die neue Vorschrift übernommen. Die Sachbezugswerte wurden jedoch zum 01.01.2007 neu festgesetzt. Sie werden in zwei Schritten bis zum Jahr 2008 in West- und Ostdeutschland vereinheitlicht.

Die Sachbezugswerte sind ab 2007 wie folgt neu festgesetzt worden:

1. Verpflegung

Der Sachbezugswert für freie Verpflegung wurde bundeseinheitlich für 2007 und 2008 auf einen Wert von insgesamt 205,00 € monatlich (Frühstück: 45 €, Mittag- und Abendverpflegung: je 80 €) festgelegt und damit im Vergleich zu 2006 um monatlich 2,30 € angehoben.

Neu ist, dass für ein erwachsenes Kind in der Familie die gleichen Verpflegungswerte wie für den Lebenspartner angesetzt werden. Ansonsten bleibt es bei den bekannten Abschlägen.

2. Unterkunft und Miete

In den alten Bundesländern (einschließlich West-Berlin) wurde der Sachbezugswert für Unterkunft um 1,50 € auf 198,00 € monatlich (2006: 196,50 €) angehoben. In den neuen Bundesländern (einschließlich Ost-Berlin) ist dieser Unterkunftswert im Jahr 2007 um 3 % zu kürzen. Das entspricht im Vergleich zu 2006 einer Erhöhung um 10,06 € (2007: 192,06 €, 2006: 182,00 €). Ab 2008 gilt der Wert von 198,00 € monatlich dann einheitlich für das gesamte Bundesgebiet.

Die Werte für gemieteten Wohnraum wurden auf 3,45 € pro Quadratmeter (bzw. auf 2,80 € für einfache Wohnungen) festgelegt. Auch hier gilt: In den neuen Bundesländer ist der Wert für 2007 um 3 % zu kürzen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen