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Quelle:

Oberlandesgericht Hamm
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.01.2006
Aktenzeichen: 27 U 159/05

Schlagzeile:

Direktversicherung, Bezugsrecht, Absonderung, Insolvenz, Geschäftsführer

Schlagworte:

Absonderung, Bezugsrecht, Direktversicherung, Geschäftsführer, Insolvenz

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Hat die Gesellschaft in der zu Gunsten ihres Geschäftsführers abgeschlossenen Direktversicherung für ihn nur ein widerrufliches Bezugsrecht begründet, steht diesem vor Eintritt des Versicherungsfalls in der Insolvenz der Gesellschaft kein Aussonderungsrecht an den Rechten aus dem Versicherungsvertrag zu (im Anschluss an BAGE 92, 1 und BGH, NJW 2002, 3253; entgegen BGH, ZIP 2005, 1373 sowie BGH, ZIP 2005, 1836)

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