Quelle: |
Oberlandesgericht Hamm |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.12.2005 |
Aktenzeichen: | 19 U 120/05 |
Schlagzeile: |
Erfüllungsort
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Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Nach Art. 5 Nr. 1 b HS. 1 EuGVVO ist der Erfüllungsort prozessrechtlich autonom zu ermitteln. Bei einem Vertrag über den Verkauf beweglicher Sachen ist Erfüllungsort derjenige Ort, an dem der Käufer die Ware entgegennimmt oder hätte entgegennehmen müssen