Quelle: |
Oberlandesgericht Hamm |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.11.2005 |
Aktenzeichen: | 10 UF 30/05 |
Schlagzeile: |
Unzulässigkeit eines Teilurteils; Gläubigermehrheit; vertragliche Unterhaltsverpflichtung
Schlagworte: |
Gläubigermehrheit, Teilurteil, Unterhaltsverpflichtung, Unzulässigkeit
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
1. Ein Teilurteil für einen einzelnen Unterhaltsberechtigten ist danach unzulässig, wenn der Unterhaltspflichtige nicht uneingeschränkt leistungsfähig ist und Gleichrang unter den Unterhaltsberechtigten besteht.
2. Zur vertraglichen Übernahme der Unterhaltsverpflichtung für ein nicht als ehelich geltendes Kind.