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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.10.2006
Aktenzeichen: III R 4/05

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.12.2004
Aktenzeichen: III 33/2004

Schlagzeile:

Kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wenn die Eltern zusammenleben

Schlagworte:

Alleinstehender, Ehe, Entlastung, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Verfassung, Verfassungswidrigkeit

Wichtig für:

Alleinerziehende

Kurzkommentar:

Die Nichtbegünstigung zusammenlebender Eltern durch Versagung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Unter dem Aktenzeichen 2 BvR 310/07 ist beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 26.2.2007). Die Rechtsfrage lautet:
Kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wenn die Eltern zusammenleben?
– Verfassungsbeschwerde –
BVerfGG § 31; EStG § 24b; EStG § 32 Abs 6; EStG § 32 Abs 7; GG Art 6
Vorgehend: BFH , Entscheidung vom 19.10.2006 (III R 4/05)

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