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Quelle:

Oberlandesgericht Hamm
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.04.2005
Aktenzeichen: 9 U 183/04

Schlagzeile:

Fußgänger, Gehweg, Beleuchtung

Schlagworte:

Beleuchtung, Fußgänger, Gehweg

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Kommt ein Fußgänger an einer wegen des Ausfalls einer Straßenlaterne dunklen Stelle eines Gehweges zu Fall, ist der gegen die Gebietskörperschaft erhobene Vorwurf der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei grundsätzlich bestehender Beleuchtungspflicht dann nicht begründet, wenn ein parallel verlaufender ausreichend beleuchteter Gehweg, mithin eine zumutbare gesicherte Wegalternative zur Verfügung steht.

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