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Quelle:

Oberlandesgericht Hamm
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.04.2005
Aktenzeichen: 9 U 41/03

Schlagzeile:

Ausbildung, Bremsübungen , Motorrad, Fahrschule, Sturzgefahr

Schlagworte:

Ausbildung, Bremsübungen, Fahrschule, Motorrad, Sturzgefahr

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Stürzt eine Motorradfahrschülerin bei Bremsübungen aus 50 km/h, kann für den Schaden der Fahrlehrer verantwortlich gemacht werden, wenn die Fahrschülerin nicht mit geeignetem Schulungsfahrzeug oder ausreichenden Bremsverzögerung herangeführt worden ist.

Die Fahrschülerin muss sich ein Mitverschulden (hier 50%) anspruchsmindernd entgegen halten lassen, wenn sie sich auf riskante Bremsübungen trotz unsicheren Fahrgefühls (weil man sich den Anforderungen nicht gewachsen glaubt) und Kenntnis der theoretisch vermittelten Sturzgefahr einlässt.

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