Quelle: |
Oberlandesgericht Hamm |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.04.2005 |
Aktenzeichen: | 9 U 41/03 |
Schlagzeile: |
Ausbildung, Bremsübungen , Motorrad, Fahrschule, Sturzgefahr
Schlagworte: |
Ausbildung, Bremsübungen, Fahrschule, Motorrad, Sturzgefahr
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Stürzt eine Motorradfahrschülerin bei Bremsübungen aus 50 km/h, kann für den Schaden der Fahrlehrer verantwortlich gemacht werden, wenn die Fahrschülerin nicht mit geeignetem Schulungsfahrzeug oder ausreichenden Bremsverzögerung herangeführt worden ist.
Die Fahrschülerin muss sich ein Mitverschulden (hier 50%) anspruchsmindernd entgegen halten lassen, wenn sie sich auf riskante Bremsübungen trotz unsicheren Fahrgefühls (weil man sich den Anforderungen nicht gewachsen glaubt) und Kenntnis der theoretisch vermittelten Sturzgefahr einlässt.