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Quelle:

Deutscher Bundestag
Art des Dokuments: Drucksache
Datum: 12.01.2007
Aktenzeichen: 16/4026

Schlagzeile:

Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (sog. Reits)

Schlagworte:

Gesetzesvorhaben, Real Estate Investment Trust, REITs

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Mit der Bundestagsdrucksache 16/4026 wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (sog. Reits – Real Estate Investment Trusts) veröffentlicht.

Hinweis: Die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen ist mit der Bundestags-Drucksache 16/4036 vom 16.01.2007 veröffentlicht worden.

Hintergrund: Die Bundesregierung will mit ihrem Entwurf eine Lücke bei der indirekten Immobilienanlage schließen, um Wettbewerbsgleichheit gegenüber anderen europäischen Finanz- und Immobilienstandorten zu erreichen. Mit dem Reits-Status ist ihren Plänen zufolge eine Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer verbunden, wenn die Aktiengesellschaft hohe Ausschüttungen von mindestens 90 Prozent der Erträge vornimmt und mindestens 75 Prozent der Einkünfte aus Immobilien erzielt. Die Reits-AG soll ferner mindestens 75 Prozent ihres Vermögens in Immobilien anlegen müssen. Um das Steueraufkommen aus Vermietungs- und Verpachtungseinkünften sowie aus Grundstücksveräußerungsgewinnen zu sichern, soll eine direkte Beteiligung von zehn Prozent oder mehr am Grundkapital der AG nicht zugelassen werden. Zumindest soll dann die Dividende nicht der günstigen Besteuerung unterworfen werden, wie sie sich ansonsten aus Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten ergeben würde.

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