Quelle: |
Deutscher Bundestag |
Art des Dokuments: | Drucksache |
Datum: | 27.06.2007 |
Aktenzeichen: | 16/5836 |
Schlagzeile: |
Reform der gesetzlichen Unfallversicherung
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Bundesregierung strebt weiterhin einen Kabinettsbeschluss zur Reform der Unfallversicherung für August 2007 an. Nach dem vorliegenden Arbeitsentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollten das Organisationsrecht zum 1. Januar 2008 und die Regelungen zum Leistungsrecht zum 1. Januar 2009 in Kraft treten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestagsdrucksache 16/5836) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksache 16/5536).
Darin heißt es weiter, die Sozialpartner seien sowohl von Seiten des Bundesarbeitsministeriums als auch von den Sozialressorts der Länder "regelmäßig über den aktuellen Stand der Diskussion informiert" worden. Die Neuorganisation solle bis zum Jahr 2014 zu einer Einsparung bei den jährlichen Verwaltungs- und Verfahrenskosten von 20 Prozent der tatsächlichen Ausgaben für 2008 führen. Dazu solle beispielsweise die Reduzierung der Trägerzahl in der gesetzlichen Unfallversicherung beitragen.