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Quelle:

Bundeszentralamt für Steuern
Art des Dokuments: Dienstanweisung
Datum: 13.06.2007
Aktenzeichen: St II 2 - S 2470 - 2/2006

Schlagzeile:

Anwendungsschreiben zum Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss

Schlagworte:

Asyl, Asylberechtigte, Ausländer, Erziehungsgeld, Flüchtling, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss

Wichtig für:

Ausländer

Kurzkommentar:

§ 62 Abs. 2 EStG wurde durch das „Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss“ ab 1. 1. 2006 neu gefasst. Das Bundeszentralamt informiert über die diesbezügliche Änderung der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG).

Die sog. Einzelweisung des Bundeszentralamts enthält die Neufassung von DA-FamEStG 62.4 „Kindergeldanspruch für Ausländer“. Diese ist wie folgt gegliedert:
- DA 62.4.1 Allgemeines
- DA 62.4.2 Asylberechtigte und Flüchtlinge
- DA 62.4.3 Staatsangehörige aus einem anderen EU-, EWR- oder Vertragsstaat

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