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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.11.2006
Aktenzeichen: 4 K 165/04 Z

Schlagzeile:

Zollrechtliche Tarifierung eines Glukosederivats

Schlagworte:

Einreihung, Glukosederivat, Tarifierung, Verbindliche Zolltarifauskunft, Zoll

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VII R 22/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 19.10.2007):
Ist "AA-2G", das sowohl ein Vitamin C-Derivat als auch ein Zuckeracetal ist und für das zwei Positionen der Kombinierten Nomenklatur in Betracht kommen, aufgrund seines Verwendungszweckes als Vitamin C-Derivat einzureihen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
KN Pos 2940 UPos 0090; KN Pos 2936 UPos 2700
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.2006 (4 K 165/04 Z)

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