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Quelle:

Bundesregierung
Art des Dokuments: Gesetzentwurf
Datum: 30.01.2008
Aktenzeichen:

Schlagzeile:

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung

Schlagworte:

Forderung, Mahnverfahren

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundeskabinett hat am 30.01.2008 ein Gesetz zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union beschlossen. Mit dem „Gesetzentwurf zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung“ werden die deutschen Ausführungsbestimmungen für zwei EG-Verordnungen geschaffen – der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens und zur Einführung eines Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen.

Für den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr sollen für bestimmte Ansprüche europaweit einheitliche gerichtliche Verfahren geschaffen. Die neuen Verfahren sollen als Alternative zu den nationalen Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden.

1. Europäisches Mahnverfahren
Das Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 bietet einem Gläubiger die Möglichkeit, schnell und kostengünstig einen Titel zu bekommen, wenn der Schuldner die Forderung voraussichtlich nicht bestreiten wird. Anwendbar ist die Verordnung bei Geldforderungen. Es muss außerdem ein grenzüberschreitender Fall vorliegen, d.h. die Parteien müssen grundsätzlich in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sein.

2. Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen
Die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 schafft ein einheitliches europäisches Zivilverfahren, das vor den Gerichten der Mitgliedstaten der EU – mit Ausnahme Dänemarks – Anwendung findet. Forderungen bis 2.000 Euro können damit leichter durchgesetzt werden. Die Verordnung gilt – wie das Europäische Mahnverfahren – nur für grenzüberschreitende Fälle.

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