Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.11.2007 |
Aktenzeichen: | VIII R 36/05 |
Vorinstanz: |
FG München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.05.2005 |
Aktenzeichen: | 1 K 3684/03 |
Schlagzeile: |
Von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Zusammenhang mit Rentennachzahlungen gezahlte Zinsen sind steuerpflichtig
Schlagworte: |
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Kapitaleinkünfte, Rentennachzahlung, Steuerpflicht, Zinsen
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
1. Von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Zusammenhang mit Rentennachzahlungen gezahlte Zinsen gemäß § 44 Abs. 1 SGB I unterliegen der Steuerpflicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.
2. Dass mit der Zinszahlung Nachteile ausgeglichen werden sollen, die der Berechtigte durch die verspätete Zahlung der Sozialleistungen erleidet, steht dem nicht entgegen.