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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.11.2007
Aktenzeichen: VIII R 36/05

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.05.2005
Aktenzeichen: 1 K 3684/03

Schlagzeile:

Von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Zusammenhang mit Rentennachzahlungen gezahlte Zinsen sind steuerpflichtig

Schlagworte:

Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Kapitaleinkünfte, Rentennachzahlung, Steuerpflicht, Zinsen

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

1. Von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Zusammenhang mit Rentennachzahlungen gezahlte Zinsen gemäß § 44 Abs. 1 SGB I unterliegen der Steuerpflicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

2. Dass mit der Zinszahlung Nachteile ausgeglichen werden sollen, die der Berechtigte durch die verspätete Zahlung der Sozialleistungen erleidet, steht dem nicht entgegen.

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