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Quelle:

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.09.2007
Aktenzeichen: 1 K 201/05

Schlagzeile:

Reisekosten zur Wahrnehmung eines gerichtlich erstrittenen Umgangsrechts mit einem Enkelkind als außergewöhnliche Belastung

Schlagworte:

Ausland, außergewöhnliche Belastung, Besuchsfahrt, Enkel, Reisekosten, Umgangsrecht

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Reisekosten von Großeltern, deren Sohn während des Scheidungsverfahrens verstorben war, zur Wahrung des gerichtlich durchgesetzten Umgangsrechts mit dem bei der Mutter in Spanien lebenden Enkelkind sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 94/07 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.1.2008):
Reisekosten der Großeltern väterlicherseits zur Wahrung des gerichtlich durchgesetzten Umgangsrechts mit dem bei der verwitweten Mutter in Spanien lebenden Enkelkind als außergewöhnliche Belastung?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 33 Abs 1; BGB § 1685 Abs 1
Vorgehend: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Entscheidung vom 13.9.2007 (1 K 201/05)

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