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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 31.03.2008
Aktenzeichen: III B 28/07

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.11.2006
Aktenzeichen: 1 K 6217/03 E

Schlagzeile:

Unterhaltsleistungen an den kranken Bruder als außergewöhnliche Belastung

Schlagworte:

außergewöhnliche Belastung, Unterhalt

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Sog. typische Unterhaltsleistungen können nach § 33a EStG nur dann als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn der Empfänger nach inländischen Maßstäben gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Das trifft auf Angehörige in der Seitenlinie (z.B. Geschwister) nicht zu.

Dem BFH-Urteil vom 4. Juli 2002 (Aktenzeichen: III R 8/01) ist nicht zu entnehmen, dass sog. atypische Unterhaltsleistungen an nicht unterhaltsberechtigte Angehörige (wie z.B. wegen deren Krankheit oder Pflegebedürftigkeit übernommene Aufwendungen) nicht aus sittlichen Gründen zwangsläufig seien und deshalb nach § 33 EStG abgezogen werden können.

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