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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.04.2011
Aktenzeichen: 2 K 90/10

Schlagzeile:

Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt

Schlagworte:

Abgabenordnung, Auskunftsanspruch, Insolvenzverwalter

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Dem Insolvenzverwalter steht ein Auskunftsanspruch gegen das Finanzamt wegen Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner des Insolvenzschuldners nicht zu (§§ 209 ff AO, § 841 ZPO).

Das Finanzgericht hat die Revision nicht zugelassen. Der Kläger hat daraufhin Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet VII B 89/11.

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