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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.09.2011
Aktenzeichen: VIII R 10/08

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.02.2008
Aktenzeichen: 16 K 2223/06 E

Schlagzeile:

Zufluss von Zinsen auf einem Sperrkonto

Schlagworte:

Bankbürgschaft, Bürgschaft, Gutschrift, Kapitaleinkünfte, Sicherheit, Sperrkonto, Zinsen, Zufluss, Zwangsvollstreckung

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Betreibt ein Steuerpflichtiger aus einem Urteil die Zwangsvollstreckung gegen Erbringung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft und vereinbart er mit der Bank als Sicherheit für die Bürgschaft die Hinterlegung des erstrittenen Geldbetrags auf einem verzinslichen Sperrkonto, so fließen ihm die Zinsen im Zeitpunkt der jeweiligen Gutschrift auf dem Sperrkonto zu.

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