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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.07.2012
Aktenzeichen: 6 K 35/11

Schlagzeile:

Freistellung von Arbeitseinkommen in Bosnien-Herzigowina

Schlagworte:

Bosnien-Herzigowina, DBA Jugoslawien, Doppelbesteuerung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Der 1. Senat hat sich zu der Frage geäußert, welche Beweisanforderungen zu stellen sind, wenn ein Steuerpflichtiger in Deutschland die Freistellung seines Arbeitseinkommen in Bosnien-Herzigowina begehrt und sich gemäß DBA Jugoslawien auf eine dortige Besteuerung oder den dortigen Steuerverzicht beruft.

Für die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen, die er gegenüber seinem Angehörigen erbringt, hat der Steuerpflichtige nachzuweisen, dass dessen Einkommens- und Vermögenssituation nicht zulässt sich selbst zu unterhalten und insbesondere auch, warum der Angehörige seine eigene Arbeitskraft nicht verwerten kann.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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