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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.07.2012
Aktenzeichen: VI R 18/10

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.02.2010
Aktenzeichen: 16 K 422/09

Schlagzeile:

Keine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Zahlung einer Pauschale für Schönheitsreparaturen

Schlagworte:

Handwerkerleistungen, Haushaltsnahe Leistungen, Pauschale, Schönheitsreparaturen, Steuerermäßigung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Leistet der Mieter einer Dienstwohnung an den Vermieter pauschale Zahlungen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen, so handelt es sich hierbei nicht um Aufwendungen für Handwerkerleistungen i.S. des § 35a Abs. 2 EStG, wenn die Zahlungen unabhängig davon erfolgen, ob und ggf. in welcher Höhe der Vermieter tatsächlich Reparaturen an der Wohnung des Mieters in Auftrag gibt.

EStG § 35a Abs. 2

Unser Tipp: Anstelle einer monatlichen Pauschale empfiehlt sich eine Umlage der tatsächlichen Kosten durch den Vermieter. Dann ist ein Abzug aller Arbeitskosten gewährleistet.

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