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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.01.2013
Aktenzeichen: 5 K 3748/09

Schlagzeile:

Verkauf von Eigentumswohnungen aus der Gesamthand einer Personengesellschaft innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung der Beteiligung einzelner Gesellschafter

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Wichtig für:

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat zu der Entscheidung folgende Informationen mitgeteilt:

Einkommensteuer/Gewinnfeststellung

– Verkauf von Eigentumswohnungen aus der Gesamthand einer Personengesellschaft innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung der Beteiligung einzelner Gesellschafter

– Persönliche Zurechnung eines auf Ebene der Gesamthand tatbestandsmäßigen Vorgangs zu den Gesamthändern

– Aufspaltung der Gesamthand in eine für steuerliche Zwecke fingierte Bruchteilsgemeinschaft

– Wirtschaftliches Eigentum

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision wird beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen IX R 9/13 geführt. In der Datenbank des BFH (Aufnahme am 20.6.2013) sind folgende Informationen gespeichert:

Verkauf von Wirtschaftsgütern (Eigentumswohnungen) aus der Gesamthand einer Personengesellschaft innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung der Beteiligung einzelner Gesellschafter - Klärung über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung von Einkünften bei § 23 EStG (Berücksichtigung auf der Gesellschafts- oder Gesellschafterebene) als auch im Hinblick auf die Tatbestandsmäßigkeit i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 4 EStG bzw. Zurechnung über § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 23 Abs 1 S 4; AO § 39 Abs 2 Nr 2; FGO § 105 Abs 5
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 22.1.2013 (5 K 3748/09)

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