Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.04.2013 |
Aktenzeichen: | 8 K 2832/11 |
Schlagzeile: |
Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und Vermögensverwaltung
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat zu der Entscheidung folgende Informationen mitgeteilt:
Einkommensteuer/Gewinnfeststellung
– Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und Vermögensverwaltung
– Ein-bringung von Grundstücken in eine Personengesellschaft
– Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
– Nachhaltigkeit
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision wird beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen X R 21/13 geführt. In der Datenbank des BFH (Aufnahme am 20.8.2013) sind folgende Informationen gespeichert:
Vorliegen eines eigenen gewerblichen Grundstückshandels auf der Ebene des Gesellschafters durch Zurechnung von Grundstücksveräußerungen einer gewerblich tätigen GbR und Einbringung des gesamten (bisher der privaten Vermögenssphäre zugerechneten) Grundbesitzes in eine KG (die zu 100 % dem Einbringenden gehört) im Rahmen dieses Grundstückshandels? Ist die Einbringung der Grundstücke einer entgeltlichen Veräußerung an einen fremden Dritten gleichzustellen oder fehlt es an einer Gewinnerzielungs- und Veräußerungsabsicht, der Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr und einer Nachhaltigkeit weil sie zum Zwecke der Vermögensnachfolge und letztlich der Übertragung des Vermögens in eine Stiftung erfolgt ist?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 15 Abs 2
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 16.4.2013 (8 K 2832/11)