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Quelle:

Finanzgericht Bremen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.03.2014
Aktenzeichen: 3 K 1/14 (1)

Schlagzeile:

Steuervergünstigung bei der Erbschaftsteuer für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Schlagworte:

Abschlag, Erbschaftsteuer, Grundstück, Leerstand, Steuervergünstigung, Vermietung, Wohnzwecke

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der verminderte Wertansatz für eine zu Wohnzwecken vermietete Wohnung (Abschlag von 10 %) kommt nicht zum Ansatz, wenn eine Wohnung seit dem Auszug des Erblassers in ein Altenpflegeheim leer stand und erstmals eineinhalb Jahre nach dem Tod des Erblassers vermietet wird.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig.

In der offiziellen Datenbank des Bundesfinanzhofs sind folgenden Informationen zu dem anhängigen Verfahren gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, II R 24/14 (Aufnahme in die Datenbank am 20.8.2014)
Leerstand vor erstmaliger Vermietung zu Wohnzwecken: verminderter Wertansatz nach § 13c Abs. 3 Nr. 1 ErbStG?
Sind die Voraussetzungen für die Anwendung des verminderten Wertansatzes für Grundstücke, die zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers nicht vermietet waren, erfüllt, wenn tatsächlich eineinhalb Jahre nach dem Tod des Erblassers erstmals vermietet wird?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
ErbStG § 13c; ErbStG § 13c Abs 1; ErbStG § 13c Abs 3
Vorgehend: Finanzgericht Bremen, Entscheidung vom 12.3.2014 (3 K 1/14 (1))

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