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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.06.2015
Aktenzeichen: IX R 30/14

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.07.2014
Aktenzeichen: 3 K 77/10

Schlagzeile:

Realisierung eines Veräußerungsverlusts - Änderung eines Steuerbescheids nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

Schlagworte:

Änderung, Berichtigung, Korrektur, rückwirkendes Ereignis, Steuerbescheid, Veräußerungsverlust, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Der Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO wegen eines rückwirkenden Ereignisses steht nicht entgegen, dass der Sachverhalt, auf den sich das Ereignis auswirkt (hier: Veräußerung einer qualifizierten Beteiligung, Entstehung nachträglicher Anschaffungskosten) im Ausgangsbescheid nicht berücksichtigt war.

Normen:
AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
EStG § 17 Abs. 1, Abs. 4
GmbHG a.F. § 32a

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