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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.11.2015
Aktenzeichen: 12 K 3933/12 F

Schlagzeile:

Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodells im Sinne von § 15b EStG

Schlagworte:

Anlaufverlust, Investmentfonds, modellhafte Gestaltung, Personengesellschaft, Steuerstundungsmodell, Verlustabzugsbeschränkung

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Ein geschlossener Fonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, der in die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen investiert und an dem sich rund 350 Klein- und Kleinstanleger beteiligt haben, ist nicht als Steuerstundungsmodell anzusehen, weil der Fondsprospekt für die ersten beiden Geschäftsjahre Anlaufverluste in Höhe von mehr als 40 % des gezeichneten Eigenkapitals prognostiziert.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts ist beim Bundesfinanzhof anhängig. In der offiziellen Datenbank des höchsten deutschen Steuergerichts sind folgende Informationen zu dem anhängigen Verfahren aufgeführt:

BFH Anhängiges Verfahren, IV R 7/16 (Aufnahme in die Datenbank am 20.5.2016)
Ist ein geschlossener Fonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, der in die Errichtung und den Betrieb von Biogasanlagen investiert und an dem sich rund 350 Klein- und Kleinstanleger beteiligt haben, als Steuerstundungsmodell anzusehen, weil der Fondsprospekt für die ersten beiden Geschäftsjahre Anlaufverluste in Höhe von mehr als 40 % des gezeichneten Eigenkapitals prognostiziert?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2; EStG § 15b
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 24.11.2015 (12 K 3933/12 F)

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